Busfabrik - Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB & MIETBEDINGUNGEN

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Zeitraum

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Aus Gründen der Lesbarkeit und Verständlichkeit wird die männliche Form verwendet, es werden aber alle Geschlechter damit angesprochen.

1 UMFANG

OutVentures GmbH, Allmendstrasse 8, 6210 Sursee, Schweiz ("Busfabrik") bietet und betreibt über www.busfabrik.ch verschiedene Leistungen ("Plattform”) für Besucher ("Nutzer"). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln die Plattform und deren Gebrauch durch Nutzer. Mit dem Zugriff auf die Plattform akzeptieren die Nutzer diese AGB und sie treten somit in Kraft. Nutzer können über die Plattform miteinander Mietverträge ("Mietverträge”) abschliessen. Busfabrik selbst ist keine Partei solcher Mietverträge.

Wenn Nutzer mit diesen AGB nicht einverstanden sind, dürfen sie die Plattform nicht besuchen, nutzen oder darauf zugreifen.

Busfabrik kann die AGB von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen durch Veröffentlichung einer aktualisierten Version der AGB auf der Plattform ändern.

2 PLATTFORM

2.1 REGISTRIERUNG

Nutzer müssen sich über die Plattform registrieren, um die Leistungen darauf in Anspruch nehmen zu können. Der Registrierungsprozess wird auf der Plattform geschildert. Nutzer erhalten nach der Überprüfung durch Busfabrik ein Nutzerkonto ("Konto”). Nutzer müssen bei der Registrierung eine E-Mail-Adresse angeben und diese gegebenenfalls verifizieren. Busfabrik behält sich das Recht vor, die weitere Nutzung des Kontos jederzeit von der Angabe zusätzlicher Informationen abhängig zu machen.

Um ein Konto zu erhalten, bestätigen Nutzer, dass sie:

  • handlungsfähige, natürliche oder juristische Personen sind.
  • allfällige Gebühren im Zusammenhang mit der Plattform zahlen.
  • alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
  • bei der Registrierung alle Daten wahr und vollständig ausfüllen und allfällige Änderungen unverzüglich an Busfabrik mitteilen.
  • allein dafür verantwortlich sind, dass nur sie auf ihre Konten zugreifen und diese nutzen.

Nachdem Nutzer ein Konto erhalten, kann die Plattform benutzt werden. Die Plattform bezweckt den Austausch zwischen Nutzern, die sich als Besitzer ausgewählter Fahrzeuge ("Vermieter") registrieren, und Nutzern, die sich als Mieter der ausgewählten Fahrzeuge registrieren ("Mieter”).

Falls eine Registrierung vorerst abgelehnt wird, können Nutzer ihre Registrierung entsprechend anpassen. Busfabrik behält sich das Recht vor, Angaben bei der Registrierung zu prüfen und Nutzer ohne Angabe von Gründen von der Plattform auszuschliessen.

2.2 ALLGEMEIN

Die Kontaktaufnahme zwischen Vermieter und Mieter erfolgt über die Plattform. Vermieter können auf der Plattform ausgewählte Fahrzeugtypen ("Fahrzeuge") durch Anzeigen ("Anzeigen”) veröffentlichen und somit an Mieter durch Mietverträge vermieten. Die Mietdauer beginnt, sobald der Mieter das Fahrzeug für die im Mietvertrag vereinbarten Zwecke benutzen kann und beide Parteien erhalten über die Plattform eine Bestätigung. Busfabrik erhält für die Vermittlung eines Mietvertrags eine Servicegebühr wie auf der Plattform geschildert ("Servicegebühr"). Nutzer können auch auf der Plattform z.B. Fotos der Fahrzeuge und Profilbilder hochladen ("Nutzerinhalte").

Fahrzeuge und Nutzerinhalte werden von Busfabrik überprüft und Busfabrik behält sich das Recht vor, diese nach eigenem Ermessen nicht zu veröffentlichen.

Vereinbarte Orte wie Übergabe- und Rückgabeorte auf der Plattform dienen nur der Information. Der genaue Ort wird zwischen Mieter und Vermieter vereinbart.

Von Zeit zu Zeit kann Busfabrik die Funktionen der Plattform ändern, wie z.B. Patches, Fehlerbehebungen, Updates, Upgrades und weitere Änderungen. Die Nutzer erklären sich damit einverstanden, dass Busfabrik nicht verpflichtet ist, gewisse Funktionen oder die Plattform bereitzustellen und Busfabrik behält sich das Recht vor diese jederzeit ohne Haftung einzustellen.

Vermieter können mit Busfabrik Zusatzleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung ihres Kontos vereinbaren.

3 ANZEIGEN

Anzeigen müssen:

  • Informationen über das Fahrzeug enthalten z.B. Modell, Vermieter und Jahrgang.
  • notwendige praktische Informationen wie Standort und verfügbare Vermietungsdaten enthalten.
  • nur Angaben beinhalten, die gewährleistet werden können.
  • nur die vorgegeben Fahrzeugtypen anbieten.
  • die Mietbedingungen des Vermieters enthalten.

Anzeigen dürfen folgendes nicht enthalten:

  • externe Hyperlinks, die nicht explizit von Busfabrik genehmigt wurden.
  • Fahrzeuge von Drittparteien die nicht angegeben wurden.
  • Informationen die nicht wahrheitsgetreu sind.

4 ALLGEMEINE PFLICHTEN DES MIETERS

Mieter:

  • müssen sehr sorgfältig mit dem Fahrzeug umgehen.
  • müssen alle Gesetze einhalten.
  • müssen alle Vorgaben, die in der Anzeige des Vermieters beschrieben sind, erfüllen.
  • müssen die Merkblätter, Vorgehensweisen und Versicherungsbedingungen des Fahrzeuges, wie auf der Plattform oder Boardguide geschildert, beachten und sind verpflichtet diese zu befolgen.
  • müssen zahlungsfähig sein, d.h. in der Lage, die anfallenden Kosten der Miete vollumfänglich zu tragen.
  • müssen für die Kosten für Mängel und Schäden, die während der Mietdauer entstanden sind, aufkommen.
  • müssen für die Kosten von ausserordentlichen Verunreinigungen, die während der Mietdauer entstanden sind, aufkommen.
  • müssen Inhaber eines Bankkontos einer in der Schweiz zugelassenen Bank oder eines anderen Zahlungsmittels sein, welches allfällige Rückerstattungen erlaubt.
  • müssen Pflichten gemäss Mietart einhalten, siehe Allgemeine Mietbedingungen.

5 ALLGEMEINE PFLICHTEN DES VERMIETERS

Vermieter:

  • sind alleine für die Fahrtüchtigkeit und Funktionsfähigkeit ihrer Fahrzeuge verantwortlich und sind verpflichtet diese vor Mietbeginn zu prüfen.
  • gewährleisten, dass ihre Fahrzeuge mit den geltenden Gesetzen übereinstimmen, einschliesslich Schweizer MFK Gesetze, versicherungs- und steuerrechtlichen Anforderungen.
  • sind verpflichtet zu gewährleisten, dass ihre Fahrzeuge keine technischen Mängel und reguläre Kontrollschilder haben.
  • sind verpflichtet, alle Angaben auf ihren Anzeigen zu gewährleisten.
  • sind verpflichtet den Versicherungsumfang wie auf ihrer Anzeige zu gewährleisten.
  • müssen allfällige Gebühren ihrer Fahrzeuge inklusive der Vignette für Schweizer Autobahnen zahlen.
  • können Extraleistungen für einen Aufpreis auf den Mietpreis anbieten und können diese selbst in ihren Anzeigen definieren.
  • ist es nicht erlaubt eine Zahlung oder Vermietung ausserhalb der Plattform anzufordern, vorzunehmen oder zu akzeptieren, um die Zahlung von Gebühren, Steuern oder aus anderen Gründen zu vermeiden.
  • müssen die Pflichten gemäss Mietart einhalten, siehe Allgemeine Mietbedingungen.

6 BEWERTUNGSSYSTEM

Alle Nutzer dürfen sich gegenseitig bewerten und Kommentare auf Anzeigen hinterlassen. Nutzer müssen wahrheitsgemässe Aussagen machen und rechtsverletzende Rezensionen sind untersagt. Die Bewertungen werden von Busfabrik nicht überprüft und Busfabrik übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Bewertungen. Busfabrik behält sich das Recht vor, Bewertungen oder Kommentare ohne Grund zu löschen. Im Übrigen gelten die auf der Plattform geschilderten Informationen.

7 NUTZERBESCHRÄNKUNGEN

Die Nutzer erklären sich damit einverstanden, dass:

  • Busfabrik ihnen Werbeinhalte im Zusammenhang mit der Plattform senden kann, wenn der Nutzer bei der Registrierung zustimmt.
  • Anzeigen selbständig auf Echtheit und Sicherheit, z.B. vor Virenbefall, zu überprüfen sind.

Zusätzlich zu anderen Einschränkungen, die in diesen AGB dargelegt sind, ist es den Nutzern ausdrücklich untersagt.

  • die Plattform in einer Weise zu nutzen, die gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstösst.
  • Malware oder schädlichen Software-Agenten einzuschleusen.
  • Data-Mining, Scraping, Crawling oder anderen ähnlichen Aktivitäten die eine unangemessene Belastung der Plattform zur Folge haben könnten durchzuführen.
  • Massnahmen zu umgehen wie z.B. Geo-Blocking-Mechanismen, die Busfabrik zur Verhinderung oder Einschränkung des Zugangs zur oder der Nutzung der Plattform etabliert hat.
  • in gesicherte Bereiche der Plattform einzudringen.
  • Handlungen auszuüben, die dem Ruf von Busfabrik schaden können.
  • unaufgeforderte kommerzielle E-Mails zu erzeugen und anderen Nutzern zu senden.
  • illegalen, diffamierenden, belästigenden, missbräuchlichen, betrügerischen, gesetzeswidrigen, obszönen oder anderweitig anstössigen Nachrichten auf der Plattform zu verbreiten.
  • gegen die Rechte, inklusive Datenschutzrechte, anderer Personen zu verstossen.

8 KÜNDIGUNG DES KONTOS

Die Nutzer können ihr Konto und den Vertrag mit Busfabrik jederzeit per E-Mail mit Betreff "Kündigung" an support@busfabrik.ch kündigen. Die Kündigung setzt voraus, dass keine laufenden oder künftigen Mietverträge bestehen. Nach Löschung des Kontos wird Busfabrik die personenbezogenen Daten der Nutzer innerhalb einer angemessenen Frist löschen. Hinweis: Die Löschung von Anzeigen oder Nutzerinhalten hat nicht die Löschung des Kontos zur Folge.

Bei einem Verstoss gegen eine der Bestimmungen aus dieser AGB ist Busfabrik berechtigt und gegebenenfalls gesetzlich verpflichtet, das Konto mit sofortiger Wirkung zu sperren oder zu kündigen

Die Kündigung des Kontos löst den Nutzer nicht von seinen Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Busfabrik oder anderen Nutzern.

Falls ein Vermieter von einem Mietvertrag zurücktritt, bleibt die Servicegebühr bestehen. Wenn der Vermieter, nach dem Ermessen von Busfabrik, beweisen kann, dass der Grund des Rücktritts nicht sein Verschulden ist, verzichtet Busfabrik auf die Servicegebühr.

Nutzer nehmen zur Kenntnis, dass im Falle der Kündigung des Kontos Anzeigen und Nutzerdaten gelöscht werden.

9 GEBÜHREN UND ZAHLUNG

Die exakten Preise des Fahrzeuges werden im Mietvertrag vereinbart. Im Mietpreis inklusive sind die Miete des Vermieters, die Servicegebühr, die Versicherungsprämie, eine allfällige Mehrwertsteuer, allfällige sonstige Steuern und Gebühren wie z.B. die Kosten der Schweizer Autobahn-Vignette, sofern nicht anders auf der Plattform festgelegt wird. Die Servicegebühr ist immer exklusive Mehrwertsteuer.

Die Servicegebühr für Vermieter hängt vom ausgewählten Vermieterplan ab. Die aktuell gültigen Ansätze findest du hier.

Weitere zahlungspflichte Optionen können auf der Plattform hinzugefügt werden.

Der Mietpreis ist in CHF und ist wie auf der Plattform geschildert zu zahlen.

Wenn Mieter ein Angebot buchen, erklären sie sich damit einverstanden, den gesamten Mietpreis zu bezahlen. Wenn der Mieter die Buchungsbestätigung erhält, kommt ein Vertrag direkt zwischen dem Mieter und dem Vermieter zustande. Die Bezahlung erfolgt gemäss der Angabe auf der Plattform, wenn nicht anders vereinbart vor der Fahrzeugübergabe.

Busfabrik ist vom Vermieter beauftragt, das Inkasso der Mietforderung gegenüber dem Mieter wahrzunehmen. Der jeweilige Vermieter erteilt den Auftrag zum Inkasso an Busfabrik gegen die Servicegebühr automatisch bei Freischaltung des Mietobjekts auf der Plattform und unterstützt Busfabrik so weit wie möglich und nach Kräften beim Inkasso der Mietforderung.

Busfabrik überweist den Mietpreis abzüglich der Servicegebühr und Mehrwertsteuer nach Mietbeginn. Die Überweisung kann bis zu 15 Tage dauern.

Bis zur Zahlung des gesamten Mietpreises ist Busfabrik nicht verpflichtet dem Vermieter seinen Anteil am Mietpreis auszuzahlen. Busfabrik ist stets als Vermittler tätig und tritt im Falle eines Inkassos nicht als Vermieter gegenüber dem Mieter auf. Busfabrik verwaltet den vom Mieter bezahlten Mietpreis im Namen des Vermieters und verwahrt diesen für den Vermieter auf einem Konto.

Für allfällige Kosten, die aus einer verspäteten Zahlung entstehen, hat der Mieter Busfabrik vollumfänglich zu entschädigen.

Der Vermieter darf einseitig vom Mietvertrag zurücktreten, wenn der Mieter die Zahlungsfrist nicht eingehalten hat. Dadurch wird das Fahrzeug wieder freigegeben und kann auf der Plattform erneut reserviert werden.

Busfabrik behält sich das Recht vor, die Servicegebühr und Zahlungsmodalitäten der ganzen Plattform jederzeit zu ändern.

10 DATENSCHUTZ

Busfabrik schützt die gesammelten Nutzerdaten durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen.

Die Datenschutzbestimmungen von Busfabrik sind hier abrufbar. Busfabrik verarbeitet und speichert nur die Nutzerdaten, die für die Zwecke der Plattform erforderlich sind.

11 GEISTIGES EIGENTUM

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ist Busfabrik Eigentümerin und behält alle Rechte an der Plattform. Durch diese AGB werden keine Rechte an geistigen Eigentumsrechten von Busfabrik an Dritte übertragen, abgetreten, lizenziert oder anderweitig gewährt.

Busfabrik gewährt Nutzern eine nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufliche, eingeschränkte Lizenz für den Zugriff auf die Plattform. Die Lizenz gilt ausschliesslich für den eigenen Gebrauch, vorbehaltlich der Einhaltung und Geltungsdauer dieser AGB.

Mit dem Hochladen von Anzeigen auf der Plattform gewähren Vermieter Busfabrik ein gebührenfreies und weltweites Werberecht zur Verbreitung und Veröffentlichung der Fahrzeuge.

12 HAFTUNG & GARANTIE

Alle Aktivitäten, die über die Konten der Nutzer stattfinden, liegen in der Verantwortung der Nutzer. Nutzer, die Nutzerinhalt oder Anzeigen auf der Plattform hochladen, tragen die volle Verantwortung für alle Schäden, die daraus erfolgen. Busfabrik haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch den unbefugten Zugriff auf das Konto des Nutzers entstehen.

Busfabrik unternimmt angemessene Anstrengungen, die Plattform in Übereinstimmung mit der Beschreibung in Klausel 2 bereitzustellen. Nutzer erklären sich mit Folgendem einverstanden:

  • die Plattform wird ohne Garantien oder Zusicherungen jeglicher Art bereitgestellt, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist. Busfabrik garantiert keinen unbegrenzten und ununterbrochenen Zugang zur Plattform. Busfabrik unternimmt angemessene Anstrengungen, um Ausfallzeiten so weit wie möglich zu reduzieren. Geplante Wartungsarbeiten werden den Nutzern in angemessener Zeit im Voraus gemeldet.
  • Busfabrik schliesst jegliche Haftung für die Ungenauigkeit oder Unvollständigkeit der Plattform, für Verzögerungen oder Nichtverfügbarkeit, für Datenverlust oder -beschädigung oder für Viren oder andere schädliche Komponenten im Zusammenhang mit der Plattform aus.
  • Busfabrik schliesst jegliche Haftung gegenüber den Nutzern aus, mit Ausnahme der Haftung für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit, vorsätzliches Handeln oder Vorsatz entstehen, oder soweit der Haftungsausschluss gesetzlich nicht zulässig ist.
  • Busfabrik übernimmt keine Haftung für Schäden oder finanzielle Auswirkungen und gibt keine Garantien oder Zusicherungen in Bezug auf Dienste Dritter oder auf die Richtigkeit der Angaben oder Handlungen der Nutzer.

Die Haftung zwischen Mieter und Vermieter wird im Mietvertrag geregelt.

13 ERSATZFORDERUNGEN

Die Nutzer erklären sich damit einverstanden, Busfabrik im grösstmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten von und gegen jegliche Verluste, Schäden, Haftungen, Ansprüche oder Forderungen, einschliesslich angemessener Anwaltsgebühren und -kosten, die von Dritten aufgrund von oder in Folge von: (i) ihrer Verletzung dieser AGB; (ii) ihrer Verletzung der Rechte Dritter entstehen.

14 SONSTIGES

Gesamte Vereinbarung: Diese AGB stellen die gesamte Vereinbarung dar und ersetzen alle früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser AGB.

Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise für rechtswidrig, ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar gehalten werden, so bleiben die anderen Bestimmungen entsprechend in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit: Diese AGB unterliegen schweizerischem Recht unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Der Gerichtsstand ist, wo nicht gesetzlich zwingend vorgegeben, der Sitz von Busfabrik.

Keine Abtretung: Keine der Vertragsparteien darf ihre Rechte, Pflichten oder Ansprüche aus dieser AGB abtreten.

Bei Fragen zu diesen Bedingungen wenden Sie sich bitte per E-Mail support@busfabrik.ch oder Telefon 041 510 93 90 an uns.

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN BUSFABRIK

ABSCHNITT A: VARIABLES

Parteien und Konditionen
VermieterName
Telefon
E-Mail
MieterName
Telefon
E-Mail
MietartSelber fahren, Mit Chauffeur oder Event (statisch)
FahrerName oder Chauffeur Name
ZusatzfahrerName
FahrzeugGemäss Fahrzeugprofil
KontrollschildGemäss Fahrzeugprofil
TreibstoffGemäss Fahrzeugprofil
Fahrzeug RegelnGemäss Fahrzeugprofil, durch Mieter gewährleistet:
Übergabeort/Treffpunkt und ZeitGemäss Vereinbarung
Rückgabeort/Endstation und Zeit Gemäss Vereinbarung
Mietdauer Anzahl Nächte oder Stunden
Die Mietdauer beginnt, sobald der Mieter das Fahrzeug für die vereinbarten Zwecke benutzen kann.
Mietpreis inkl. Mehrwertsteuer CHF pro Nacht/Stunde
Freie Kilometer pro Nacht Gemäss Fahrzeugprofil
Freie Kilometer pro Vermietung Gemäss Fahrzeugprofil
Zusatzoptionen Die Parteien vereinbaren folgende zusätzliche Leistungen:
Kaution gemäss Fahrzeugprofil
Selbstbehalt gemäss Fahrzeugprofil
Destinationsländer gemäss Fahrzeugprofil
Annullation durch Mieter
  • Bei einer Annullation bis zu 60 oder mehr Tage vor Mietbeginn, erhält der Mieter 75% des Mietpreises zurück,
  • bei einer Annullation zwischen 15 und 59 Tagen vor Mietbeginn, erhält der Mieter 50% des Mietpreises zurück,
  • bei einer Annullation zwischen 14 und 1 Tag vor Mietbeginn, erhält der Mieter 25% des Mietpreises zurück,
  • bei einer Annullation am Tag des Mietbeginns oder Nichterscheinen am vereinbarten Ort, erhält der Mieter keinen Mietpreis zurück.

Definitionen aus Abschnitt A gelten als Definitionen in Abschnitt B.

ABSCHNITT B: BEDINGUNGEN

Dieser Mietvertrag gilt zwischen Vermieter und Mieter (zusammen "Parteien"), welche sich auf der Plattform busfabrik.ch ("Plattform") von OutVentures GmbH, Allmendstrasse 8, 6210 Sursee, Schweiz ("Busfabrik") registriert haben. Der Mietvertrag tritt mit Erhalt der Buchungsbestätigung durch den Mieter in Kraft.

Der Vermieter vermietet dem Mieter das Fahrzeug wie in der vom Vermieter erstellten Anzeige auf der Plattform von Busfabrik geschildert.

1 PFLICHTEN DES MIETERS

1.1 ALLGEMEINE PFLICHTEN

Mieter:

  • müssen sehr sorgfältig mit dem Fahrzeug umgehen.
  • müssen alle Gesetze einhalten.
  • müssen alle Vorgaben, die in der Anzeige des Vermieters beschrieben sind, erfüllen.
  • müssen die Merkblätter, Vorgehensweisen und Versicherungsbedingungen des Fahrzeuges, wie auf der Plattform oder Boardguide geschildert, beachten und sind verpflichtet diese zu befolgen.
  • müssen zahlungsfähig sein, d.h. in der Lage, die anfallenden Kosten der Miete vollumfänglich zu tragen.
  • müssen für die Kosten für Mängel und Schäden, die während der Mietdauer entstanden sind, aufkommen.
  • müssen für die Kosten von ausserordentlichen Verunreinigungen, die während der Mietdauer entstanden sind, aufkommen.
  • müssen Inhaber eines Bankkontos einer in der Schweiz zugelassenen Bank oder eines anderen Zahlungsmittels sein, welches allfällige Rückerstattungen erlaubt.
  • müssen Pflichten gemäss Mietart einhalten.

1.2 PFLICHTEN MIETART SELBER FAHREN

Mieter:

  • müssen dem Vermieter vor Reiseantritt alle Fahrer bekannt geben.
  • müssen vorausschauend fahren.
  • müssen den Bus gereinigt wie angetroffen oder nach Vereinbarung gemäss Mietvertrag abgeben.
  • müssen dem Vermieter versteckte Mängel innerhalb von 24 Stunden nach Übernahme melden.
  • dürfen nur in versicherten Ländern fahren und müssen dem Vermieter vor der Abfahrt die Destinationsländer mitteilen.
  • müssen dafür sorgen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäss geschlossen und verriegelt wird.
  • müssen den Vermieter bei Unfall, Einbruch, Diebstahl oder Brand umgehend informieren und im Falle eines Unfalles das Europäische Unfallprotokoll ausfüllen.
  • müssen alle Verbrauchskosten zahlen.
  • müssen eine Kaution gemäss Fahrzeugprofil hinterlegen.
  • müssen den Bus bei Mietende bis spätestens 11 Uhr zurückbringen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

1.3 PFLICHTEN MIETART MIT CHAUFFEUR

Mieter:

  • dürfen das Fahrzeug nicht selber fahren. Aus Versicherungsgründen dürfen diese Fahrzeuge nur durch den Chauffeur gefahren werden.
  • haften für allfällige Schäden am Fahrzeug, falls diese durch sie verursacht wurden.
  • haftet für allfällige Schäden welche im Zusammenhang mit dieser Dienstleistung entstehen, falls diese durch sie verursacht wurden.
  • müssen kein Übergabeprotokoll ausfüllen. Der Chauffeur holt die Mieter am vereinbarten Ort ab und liefert die Mieter bei der vereinbarten Endstation ab.
  • müssen keine Kaution hinterlegen.

1.4 PFLICHTEN MIETART EVENT (STATISCH)

Mieter:

  • dürfen das Fahrzeug nicht selber fahren. Aus Versicherungsgründen dürfen diese Fahrzeuge nur durch den Vermieter/Chauffeur gefahren werden.
  • müssen dafür sorgen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäss geschlossen und verriegelt wird.
  • müssen dafür sorgen, dass das Fahrzeug nicht unbeaufsichtigt bleibt und den Zugang durch Unbefugte verhindern.
  • müssen den Vermieter bei Einbruch, Diebstahl oder Brand umgehend informieren.
  • haften für allfällige Schäden am Fahrzeug, falls diese durch sie oder während der Zeit, in der das Fahrzeug in ihrer Obhut war, verursacht wurden.
  • haften für allfällige Schäden welche im Zusammenhang mit dieser Dienstleistung entstehen, falls diese durch sie verursacht wurden.
  • müssen ein Übergabeprotokoll ausfüllen. Der Vermieter liefert das Fahrzeug am vereinbarten Übergabeort ab und holt es am selben Ort wieder ab.
  • müssen eine Kaution gemäss Fahrzeugprofil hinterlegen.

2 PFLICHTEN DES VERMIETERS

2.1 ALLGEMEINE PFLICHTEN

Vermieter:

  • sind alleine für die Fahrtüchtigkeit und Funktionsfähigkeit ihrer Fahrzeuge verantwortlich und sind verpflichtet diese vor Mietbeginn zu prüfen.
  • gewährleisten, dass ihre Fahrzeuge mit den geltenden Gesetzen übereinstimmen, einschliesslich Schweizer MFK Gesetze, versicherungs- und steuerrechtlichen Anforderungen.
  • sind verpflichtet zu gewährleisten, dass ihre Fahrzeuge keine technischen Mängel und reguläre Kontrollschilder haben.
  • müssen den Mieter darauf aufmerksam machen, falls ihr Fahrzeug aufgrund von Witterung nicht gefahren werden kann und auf ihren Anzeigen darauf hinweisen.
  • sind verpflichtet, alle Angaben auf ihren Anzeigen zu gewährleisten.
  • sind verpflichtet den Versicherungsumfang wie auf ihrer Anzeige zu gewährleisten.
  • müssen allfällige Gebühren ihrer Fahrzeuge inklusive der Vignette für Schweizer Autobahnen zahlen.
  • können Extraleistungen für einen Aufpreis auf den Mietpreis anbieten und können diese selbst in ihren Anzeigen definieren.
  • ist es nicht erlaubt eine Zahlung oder Vermietung ausserhalb der Plattform anzufordern, vorzunehmen oder zu akzeptieren, um die Zahlung von Gebühren, Steuern oder aus anderen Gründen zu vermeiden.
  • müssen die Pflichten gemäss Mietart einhalten.

2.2 PFLICHTEN MIETART SELBER FAHREN

Hier gelten die Pflichten welche unter Punkt 2.1 aufgeführt sind für den Vermieter.

Und Vermieter:

  • sind verpflichtet, bei Mietbeginn den Bus ab 15 Uhr bereitzustellen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2.3 PFLICHTEN MIETART MIT CHAUFFEUR

Vermieter/Chauffeure:

  • fahren das Fahrzeug ausschliesslich selbst.
  • holen die Mieter am vereinbarten Ort ab und chauffieren die Mieter zur vereinbarten Endstation.
  • dürfen nur eine Kaution verlangen, wenn sie das Fahrzeug aus Ihrer Obhut geben und statisch zur Verfügung stellen.
  • haften für allfällige Schäden am Fahrzeug, falls diese durch sie verursacht wurden.
  • haften für allfällige Schäden welche im Zusammenhang mit dieser Dienstleistung entstehen, falls diese durch sie verursacht wurden.
  • müssen alle anwendbaren Gesetze befolgen (insb. Chauffeurzulassungsverordnung).

2.4 MIETART ‘EVENT (STATISCH)’

Vermieter/Chauffeure:

  • fahren das Fahrzeug ausschliesslich selbst.
  • liefern das Fahrzeug am vereinbarten Ort ab und holen es dort wieder ab.
  • füllen das Übergabe- und Rückgabeprotokoll vor Ort mit dem Mieter aus.
  • müssen eine Kaution gemäss Fahrzeugprofil verlangen.
  • haften für allfällige Schäden am Fahrzeug, falls diese durch sie verursacht wurden.
  • haften für allfällige Schäden welche im Zusammenhang mit dieser Dienstleistung entstehen, falls diese durch sie verursacht wurden.
  • müssen bei allen Dienstleistungen alle anwendbaren Gesetze befolgen.

3 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND - METHODE

Die Zahlung läuft über die auf der Plattform geschilderten Optionen. Bei der Hinterlegung der Kaution ist es dem Vermieter überlassen, welche Zahlungsmethoden er akzeptiert.

Der Mietpreis ist zum Voraus zahlbar und wird durch die Buchung fällig.

3.1 ANNULLATION

Der Mietvertrag kann durch den Mieter annulliert werden. Es werden die Fristen wie im Abschnitt A aufgeführt angewendet.

4 DOKUMENTATION

Unmittelbar nach Buchungsbestätigung wird eine Kurzform des Mietvertrages inklusive Fahrzeugprotokoll dem Mieter und Vermieter zur Verfügung gestellt. Ortsangaben auf der Plattform dienen nur der Information. Der genaue Übergabe- und Rückgabeort wird zwischen Mieter und Vermieter vereinbart. In jedem Fall ist das Protokoll über den Zustand des Fahrzeuges zu führen.

5 HAFTUNG

Entsteht beim vermieteten Fahrzeug eine Reifenpanne mit Reifen, die älter als fünf Jahre sind, ist der Vermieter für die damit zusammenhängenden direkten Schäden verantwortlich.

Bei mangelhaftem Unterhalt oder unsachgemässer Behandlung des Fahrzeuges während der Mietdauer trägt der Mieter die volle Verantwortung für die entstandenen Kosten.

Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Mieter für alle weiteren entstanden Kosten aus seinem Verschulden während der Mietdauer.

Für allfällige Schäden am Fahrzeug haftet der Verursacher des Schadens.

6 VERSICHERUNG

Fahrzeuge müssen durch eine Haftpflichtversicherung und eine Vollkasko-Versicherung versichert sein. Busfabrik empfiehlt den Mietern in jedem Fall eine Annullationsversicherung und falls nicht via Fahrzeug versichert, eine Pannenhilfe-Versicherung abzuschliessen.

Bei Unfall, Einbruch, Diebstahl oder Brand muss der Vermieter umgehend benachrichtigt werden.

Für Schäden, die dem Mieter aus Gebrauch der Mietsachen entstehen, haftet der Vermieter nicht.

Ist die Pannenhilfe bereits via Fahrzeug versichert oder ist der Mieter als Person versichert, so ist der Mieter verpflichtet, schnellstmöglich diesen Pannendienst zu kontaktieren. Hat das Fahrzeug keine Pannenhilfe, muss der Mieter die mit der Panne verbundenen Kosten selbst tragen.

7 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

7.1 VERTRAGSDAUER

Dieser Mietvertrag gilt bis zur Rückgabe des Fahrzeugs und Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls.

7.2 KÜNDIGUNG

Im Falle, dass der Vermieter den Mietvertragt kündigt, erhält der Mieter 100% des Mietpreises so schnell wie möglich zurück. Weitere Forderungen können nicht geltend gemacht werden.